Liebe Patientenbesitzer, bitte beachten Sie, dass gemäß § 4 der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) im Notdienst eine Notdienstgebühr von 50,- Euro zu entrichten ist und alle Leistungen zum doppelten des sonst üblichen Gebührensatzes abgerechnet werden !
![](/pagefiles/image/41812730_1000_3_optimized.jpg)
![](/pagefiles/image/41812730_1000_6_optimized.jpg)
![](/pagefiles/image/41812730_1000_7_optimized.jpg)